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K-LG PARTTIME LOVE

SUDDEN - PROJEKTE

K-LG PARTTIME LOVE

Die LEG Solution GmbH als Eigentümer der Liegenschaften Gemarkung Longerich, Flur 95, Flurstücke 845 und 2583 und Flur 96, Flurstücke 4539, 4368 und 4369, bebaut mit Wohngebäuden (August-Haas-Straße 1 – 7 und 21 – 49) und Garagen sowie Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstücke 3137, 1519, 1528, 3147 und 4239, bebaut mit Wohngebäuden (Schlackstraße 1 – 15 und 22 – 36), sämtlich in 50737 Köln, beabsichtigt auf der Liegenschaft August-Haas-Straße / Johannes-Rings-Straße eine Nachverdichtungsmaßnahme mit sechs Gebäuden, verteilt auf fünf Bauplätze auf der Liegenschaft zu realisieren, wobei im Zuge der Nachverdichtung die Freianlagen der Bestandsgebäude auf der Liegenschaft August-Haas-Straße / Johannes-Rings-Straße an die geplanten Freianlagen der Neubauten angepasst werden sollen.

 

Die einzelnen Baufelder sind bereits im Vorfeld von Bäumen inkl. Wurzelstubben und weiterer Bepflanzung, wie Sträucher befreit worden.

 

Die Hauptwege sowie die Gebäudezugänge in den Außenanlagen sowie die Terrassenbereiche sind barrierefreie erreichbar. Die Haupt- und Nebenwege sowie die Müllplätze werden, eingefasst mit 6cm Betonkantenstein, in haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Streifenverband mit der Nutzungsklasse N1 (ZTV) hergestellt. Die erforderlichen Mindestmaße für die Hauptwege nach DIN 18040 Teil 2 werden überschritten. Diese weisen in der Regel eine Breite von 2,00m auf; die geforderten Werte der DIN 1840-1 für Begegnungsverkehr werden somit überschritten. Die Nebenwege haben in der Regel eine Breite von 1,50m. Die Quer- und die Längsneigung der Haupt- und Nebenwege wird entsprechend den entwässerungstechnischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit entwickelt. Insbesondere bei dem jeweiligen Längsgefälle werden die Vorgaben der DIN 18040 Teil 2 eingehalten. Die Querneigung ist in der Regel mit einem Gefälle zwischen 2% und 3,5% geplant. Im Mittel wird eine Querneigung von ca. 2,5% vorgesehen. Die Längsneigung beträgt in aller Regel 0,5% bis 1,5%. Zur Überwindung längerer Gefällestrecken sind in Einzelfällen ggfls. größere Längsneigungen erforderlich. Alle Oberflächen in den barrierefrei erschlossenen Freianlagen sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten eben, stufenlos, den Rutschhemmungsklassen entsprechend auszuführen. 

 

Die Parkplätze sowie Bereiche für der Feuerwehraufstell- und bewegungsflächen werden gemäß der Bauklasse 1.0, RSTO 2012, Bauweisen für Pflasterdecken, Tafel 3, Zeile 1 hergestellt. im Bereich der Zufahrten und Teilen der Behindertenstellplätze, an den „Ausstiegsflächen“, sollen die Flächen mit haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Ellenbogenverband hergestellt werden. Die einzelnen Stellplatzflächen werden in der gleichen Bauklasse ausgeführt und sind mit Rasenwaben aus Kunststoff Polyolefincompound, Farbe: grün, befüllt mit einer Lava-Bodenmischung und Rasenansaat RSM 5.1 Parkplatzrasen oder mit Rasenplatten, Hydropor KL-Rasenplatte, befestigt. Die Stellplätze werden mit einer Läuferreihe aus dem o.g. Pflastermaterial eingefasst. Als Stellplatzmarkierung wird eine Rolle aus haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm eingebaut. Als Einfassung der Stellplätze und der Zufahrten werden Hochborde HB15/30, Farbe grau (teil vorhanden) verbaut. An den einzelnen Stellflächen wird diese Einfassung unterbrochen und lediglich Einzelborde HB15/30, Farbe grau mittig vor den Stellplatz und mittig der Rollschicht als Anfahrtschutz eingebaut. Die Zufahrten sind jeweils mit Rundborden RB 15/30 herzustellen. Übergänge von der Straße auf angrenzende Grünflächen sind mit Hochborden HB 15/30 zu errichten. In Teilen (sofern vorhanden) sind die Gussasphaltrinnen gem. Vorgabe der Stadt Köln zu erneuern bzw. herzustellen.

 

Im Bereich der Einfahrt von der Straße werden jeweils Entwässerungsrinnen, Rinnenunterteil aus Polypropylen mit GUGI-Kunststoff-Gitterrost MW 15/25, schwarz, Kl. B125, L/B/H 1000x160x150mm mit senkrechter Anschlussmöglichkeit der Belastungsklasse B 125 eingebaut. Die gleichen Rinnen werden ebenfalls an Wegeanschlüssen zu den öffentlichen Gehwegen und Straßen verbaut. Diese Rinnen entwässern in Kiespackungen in den Rasenflächen neben den Zufahrten und Zugängen (die Genehmigung bei Zufahrten wurde eingereicht).

 

Umfeld Haus 37a: Am Anschluss zum bestehenden Geragenhof wird nach Ausführung eines Asphaltschnittes über die gesamt Breite der Fläche ein 8cm Betonkantenstein als Einfassung verbaut. Anschließend daran soll eine mit Hochborden HB 15/30 eingefasste Zufahrt mit einer Breite von ca. 4,75m entstehen, die im 90° Winkel auf die Umfahrungen des Garagenhofs (August-Haas-Str.) führt. Die Zufahrt wird, wie oben beschrieben in der Bauklasse 1.0, RSTO 2012, Bauweisen für Pflasterdecken, Tafel 3, Zeile 1 mit haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Ellenbogenverband hergestellt. Nördlich anschließend erschließt ein 1.50m breiter Weg (Nutzungsklasse N1 (ZTV)) aus haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Streifenverband die August-Haas-Str. Entlang der Garagen wird ein Traufstreifen aus Schotter gem. Ausschreibung hergestellt. Südlich zwischen Garagen und Zufahrt wird Rasen, RSM 2.3 angesät. Entlang der Zufahrt (zwischen Weg und Umfahrungen des Garagenhof) wird die Grünfläche durch eine Hecke (Carpinus betulus, HE 125/150) abgegrenzt. Hinter der Hecke, auch entlang des Weges bis zur nord-westlichen Ecke des Gebäudes erfolgt eine Einhausung mit einem Doppelstabgittermattenzaun, anthrazit, Höhe = 1,20m und trennt so den Verkehr von der Grünfläche. Im Anschlußbereich des Weges an die August-Haas-Str. erfolgt eine Baumpflanzung mit einer Zierkirsche (Prunus avium ‚Plena‘, HS STU 20/25). Zwischen der Baumpflanzung und dem Gebäude erstreckt sich ein kleiner, mit einer Hainbuchenhecke (Carpinus betulus, HE 125/150) eingehauster Privatgartenbereich mit ca. 45m² großer Terrassenfläche aus Betonplatten im Rastermaß 40/40cm. Südlich des Privatgartens wird eine ca. 11m² große Sandspielfläche (Tiefe = 40cm) mit einer Mischung Flaesheimer Sand und Rheinsand, Mischungsverhältnis 1:1, Spielsand 0 - 2mm und Grabeschutz aus Rasengittersteinen hergestellt. In dieser Sandspielfläche wird ein Spielhaus „Dori“ aufgestellt. Der Sandkasten ist in Teilen (Bedarfsposition) aus splintfreiem Robinienkernholz eingefasst.

Im südlichen Bereich des Neubaus befindet sich am Gebäude ein weiterer Privatgartenbereich. Dieser wird aus einer ca. 45m² großer Terrassenfläche aus Betonplatten im Rastermaß 40/40cm und einem kleinen Rasenbereich aus Rollrasen, RSM 2.3 gebildet. Eine Hainbuchenhecke (Carpinus betulus, HE 125/150) haust diesen ein. Unter einem Bestandsbaum (Acer campestre) wird ein weiteres Spielgerät „Biberkopf“ aufgestellt. Neben dem Spielgerät lädt eine Picknick-Sitzgruppe zum Verweilen ein.

Zwischen dem Privatgarten und den Spielgeräten führt ein Weg aus Betonplatten 100/30/5cm mit Rasenfuge, im Mörtelbett MGIII verbaut, entlang eines Fahrradstellplatzes in östlicher Richtung um das Gebäude zum Eingangsbereich herum. Der Weg wird entlang der Straße von einer Hainbuchenhecke (Carpinus betulus, HE 125/150) flankiert. Der Fahrradstellplatz, bestehend aus haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Streifenverband mit einer Einfassung aus 6cm Betonkantenstein beherbergt 5 freistehende Fahrradbügel sowie eine Fahrradbox „CervoCAV“ mit 4 Innenliegenden Fahrradbügeln. Unterhalb der Fahrradstellfläche wird eine Rigole aus Rausikko-Boxen mit den Dimensionen 3,30m x 1,60m verbaut. Neben der Fahrradstellfläche erfolgt eine Neupflanzung eines Feldahornbaumes (Acer campestre, HS STU 20/25) sowie der Einbau einer Mastleuchte „Residenza“. In Richtung Zufahrt zum Garagenhof wird der bestehende Müllplatz aus einer Pflasterfläche aus haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Streifenverband und Einfassung aus 6cm Betonkantenstein neu hergestellt. Der Müllplatz wird mit einem Doppelstabgittermattenzaun, anthrazit, Höhe = 1,80m eingehaust. Die Abgrenzung zur Straße erfolgt mit einem Hochbord HB 15/30cm bis zum Eingang Fahrradstellplatz, geht hier über in eine Rundbord RB 15/30 und folgend wieder mit einem Hochbord HB 15/30 bis vor den Zugang zum Gebäude. Vor diesem Zugang erweitert sich eine Pflasterfläche aus haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Streifenverband zu einem mit 6cm Betonkantenstein eingefasstem Eingangsweg und einem kleinen Fahrradstellplatz mit 2 Fahrradbügeln. Hinter diesem Vorplatz, an der östlichen Fassade des Gebäudes befindet sich kleiner mit einer Hainbuchenhecke (Carpinus betulus, HE 125/150) eingehauster Privatgartenbereich. Die Abgrenzung zur Straße erfolgt mit einem Hochbord HB 15/30cm bis zum bestehenden Bürgersteig.

 

Das gesamt Gebäude ist mit einem 50cm breiten Traufstreifen aus Trenn- und Schutzlage aus PE-Schwerschaum (PLEXBAND® Trenn- und Schutzlage) zum Schutz aufgehender Bauteile und mit einem 6cm Betonkantenstein, grau eingefasst, der wiederum mit Kalksteinschotter 45/56 befüllt ist. Vor den Eingangsbereichen an den Terrassen und am Eingang werden Drainagerinnen (DACHFIX STEEL 155) mit Guss-Längsstabrost aus Sphäroguss verbaut.

 

Gegenüber der Zufahrt zum Garagenhof werden 4 neue Parkplätze errichtet; einer eingespannt zwischen dem Bestandzugang zu Haus Nr. 41 und dem bestehenden Kirschlorbeer, sowie hinter dem Zugangsweg weitere 3 Stellplätze. Alle Stellplätze werden mit einem Hochbord Hochbord HB 15/30cm zur Grünfläche eingefasst. Straßenseitig wird der bestehende Kantenstein durch ein Rundbord RB 15/30 ausgetauscht. Die Stellplätze an sich werden in Bauklasse 1.0, RSTO 2012, Bauweisen für Pflasterdecken, Tafel 3, Zeile 1  hergestellt und mit Rasenwaben aus Kunststoff Polyolefincompound, Farbe: grün, befüllt mit einer Lava-Bodenmischung und Rasenansaat RSM 5.1 Parkplatzrasen oder mit Rasenplatten, Hydropor KL-Rasenplatte, befestigt. Entlang der Borde verläuft eine Läuferreihe aus haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm. Die einzelnen Stellflächen werden mit einer Rolle aus haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Betonfundament markiert. Zwischen Parkplatz 2 und Bestandszuwegung HS.Nr. 41 sowie hinten dem Stellplatz 4 erfolgt eine Baumpflanzung mit einer Zierkirsche (Prunus avium ‚Plena‘, HS STU 20/25). Entlang der Parkplätze wird ein 1 Meter breiter Weg aus haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Streifenverband hergestellt. Dieser ist mit einem 6cm Betonkantenstein eingefasst und verbindet die Eingangswege HS 43 und Hs. 41 miteinander. Gebäudeseitig wird der Weg von einer Hainbuchenhecke (Carpinus betulus, HE 125/150) flankiert. 

 

Gegenüberliegend Haus 37a und vor Haus 39 befindet sich derzeit eine bereits bis zu den Tragschichten fertiggestellte Fläche eines Zwischenparkplatzes. Diese Fläche wird soll in Gänze nochmals aufgearbeitet werden und die Tragschicht bis zur Ausbauhöhe inkl. Feinplanum bearbeitet werden. Nach der Herstellung der korrekten Höhen gem. Planung werden die Oberflächen, gemäß der Bauklasse 1.0, RSTO 2012, Bauweisen für Pflasterdecken, Tafel 3, Zeile 1 hergestellt. im Bereich der Zufahrten und Teilen der Behindertenstellplätze, an den „Ausstiegsflächen“, sollen die Flächen mit haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm im Ellenbogenverband hergestellt werden. Die einzelnen Stellplatzflächen werden mit Rasenwaben aus Kunststoff Polyolefincompound, Farbe: grün, befüllt mit einer Lava-Bodenmischung und Rasenansaat RSM 5.1 Parkplatzrasen oder mit Rasenplatten, Hydropor KL-Rasenplatte, befestigt. Die Stellplätze werden mit einer Läuferreihe aus dem o.g. Pflastermaterial eingefasst. Als Stellplatzmarkierung wird eine Rolle aus haufwerksporigen Betonpflaster mit den Rastermaßen 20/10/8cm eingebaut.

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